A.________ sei schuldig zu erklären 1. der versuchten (direkt-)vorsätzlichen Tötung, begangen am 09.11.2010 in E.________, zum Nachteil von B.________; 2. der versuchten qualifizierten Brandstiftung, begangen am 09.11.2010 in E.________. und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen