(Gericht) vom … … 20… (X.________ (Verfahrensnummer)) betreffend die Auflösung der Ehe zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten (pag. 938 ff.) ein. Die Un- 4 terlagen wurden ohne Einwände der übrigen Parteien zu den Akten erkannt (pag. 905). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 14. Mai 2021 wurde der Beschuldigte zur Person und zur Sache befragt. Ebenso wurde die Strafund Zivilklägerin einvernommen.