5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein Vollzugsbericht (datiert vom 12. Februar 2021; pag. 878 f.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datiert vom 15. Februar 2021; pag. 881) eingeholt. Den Parteien wurden Kopien zugestellt. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. Mai 2021 reichte Fürsprecherin D.________ ein Schreiben der L.________ (Behörde) vom 5. Januar 2021 (pag. 937) sowie einen Scheidungsentscheid des G.________ (Gericht) vom … … 20… (X.________ (Verfahrensnummer)) betreffend die Auflösung der Ehe zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten (pag.