3 Die Verfahrensleitung verfügte am 2. Februar 2021, dass das Gesuch der Strafund Zivilklägerin um Konfrontationsvermeidung mit dem Beschuldigten gutgeheissen wird, und leitete die entsprechenden Massnahmen in die Wege (pag. 873 f.). Weiter wurde verfügt, dass über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit erst an der oberinstanzlichen Verhandlung befunden wird (pag. 874). An der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte Fürsprecherin D.________ den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit (pag.