4. Opferschutzmassnahmen Fürsprecherin D.________ stellte mit Eingabe vom 7. Januar 2021 mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung den Antrag, es seien geeignete Massnahmen vorzukehren, um eine direkte Konfrontation zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten zu vermeiden, die Straf- und Zivilklägerin sei mit Ausnahme der eigenen Befragung von der oberinstanzlichen Verhandlung zu dispensieren und die Öffentlichkeit (Publikum und Presse) sei von der Verhandlung auszuschliessen (pag. 870 f.).