3. Ansetzen und Verschieben der oberinstanzlichen Verhandlung Die Verfahrensleitung verfügte am 26. August 2020, dass die oberinstanzliche Verhandlung am 9. März 2021 und am 11. März 2021 stattfindet (pag. 855). Mit Eingabe vom 1. März 2021 liess die Straf- und Zivilklägerin vernehmen, dass ihre Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung vom 9. März 2021 aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne im Zusammenhang mit der Covid-19- Pandemie unsicher ist (pag.