2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, am 13. Januar 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 741). Dem folgte am 31. März 2020 die erneut frist- und formgerechte Berufungserklärung seitens der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 812 f.). Ebenso fristgerecht meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher C.________, am 16. Januar 2020 Berufung an (pag. 744). Seine Berufungserklärung folgte am 3. April 2020 (pag. 814).