von der Anschuldigung der versuchten Verursachung einer Explosion, angeblich begangen am 09.11.2010 in E.________ unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (vgl. Ziff. III.), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘359.85 und Auslagen von CHF 1‘450.25, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘810.10, an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, begangen am 09.11.2010 in E.________, zum Nachteil von B.________; 2. der versuchten qualifizierten Brandstiftung, begangen am 09.11.2010 in E.________