Dispositiv vorab zur Information, unter Hinweis, dass die Landesverweisung noch nicht vollstreckbar ist; Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 57 Bern, 17. Juni 2021 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 6. September 2021) Die Präsidentin: Oberrichterin Bratschi Die Gerichtsschreiberin: