Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils (PCN L.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 1 Bst. e DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN L.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist vorzeitig zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 53 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.