Der Geschlechtsverkehr wurde ungeschützt vollzogen. Die Straf- und Zivilklägerin musste aufgrund des Vorfalls ihre Arbeitsstelle aufgeben und arbeitete in der Folge acht Monate lang nicht. Sie hatte ausserdem Mühe im Kontakt mit Menschen, Angst das Haus zu verlassen und in die Stadt zu gehen, litt unter Schlafstörungen und Albträumen (pag. 97 Z. 257 ff., pag. 433 Z. 1 ff.; vgl. insbesondere auch den erstinstanzlich eingereichten Therapiebericht von Psychotherapeutin G.________ vom 9. Dezember 2019 [pag. 465 ff.] sowie den ergänzenden Therapiebericht von G.________ vom 23. April 2020 [pag. 653 ff.]).