__ von den Therapiekosten noch CHF 400.00 über die Zusatzversicherung, womit sich die Therapiekosten auf CHF 850.00 bzw. die Gesamtschadenersatzforderung auf CHF 2'360.55 reduzierten. Sämtliche geltend gemachten von der Straf- und Zivilklägerin aufgewendeten Kosten sind im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 26. Mai 2018, konkret der Schändung, entstanden; die Voraussetzungen des Verschuldens und des Kausalzusammenhangs sind zu bejahen. Die letzte Rechnung datiert vom 13. April 2019 (vgl. pag. 464); das schädigende Ereignis wirkt sich seit diesem Zeitpunkt finanziell aus. Somit ist seit diesem Datum ein Zins von 5% geschuldet.