472 sowie pag. 716). An Arzt- und Apothekerkosten wurden der Straf- und Zivilklägerin CHF 1'605.25 in Rechnung gestellt (vgl. pag. 397 ff.). Konkret hatte die Straf- und Zivilklägerin bei ihrer Krankenkasse J.________ (Krankenkasse) eine Jahresfranchise von CHF 1'500.00 sowie anschliessend einen Selbstbehalt von 10% auf den darüber liegenden CHF 105.25, ausmachend CHF 10.55 zu tragen (vgl. pag. 394 sowie pag. 407), was gesamthaft den beantragten Betrag in der Höhe von CHF 1'510.55 (= CHF 1'500.00 + CHF 10.55) ergibt. Des Weiteren reichte die Straf- und Zivilklägerin zwei Belege für Psychotherapiekosten in der Höhe von insgesamt CHF 1'250.00 (= CHF 650.00 + CHF600.00;