Mit Schreiben vom 18. Juli 2018 teilte Rechtsanwältin D.________ mit, dass sich die Strafund Zivilklägerin auch im Zivilpunkt als Privatklägerin konstituiere (pag. 18). Mit Eingabe vom 23. Dezember 2019 (pag. 393 ff.) beantragte die Straf- und Zivilklägerin, der Beschuldigte sei zur Bezahlung von CHF 2'760.55 Schadenersatz sowie CHF 18'000.00 Genugtuung, beides zuzüglich 5% Zins seit dem 26. Mai 2018, zu verurteilen (pag. 393). Die in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestellten Anträge (pag. 472) stimmen damit überein. Hingegen reduzierte Rechtsanwältin D.______