JEAN-PIERRE GRETER, Die Mitwirkungspflichten der Privatklägerschaft im Strafverfahren, in: ZWR 2016, S. 451, je mit Hinweisen). Auch das Strafgericht ist an die Anträge der klagenden Partei gebunden und kann ihr nicht mehr und nichts anderes zuerkennen, als sie verlangt. Am 27. Mai 2018 stellte die Straf- und Zivilklägerin Strafantrag gegen den Beschuldigten und konstituierte sich als Strafklägerin im Verfahren (pag. 14 f.). Mit Schreiben vom 18. Juli 2018 teilte Rechtsanwältin D.________ mit, dass sich die Strafund Zivilklägerin auch im Zivilpunkt als Privatklägerin konstituiere (pag. 18).