Unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 1 KRK sowie Art. 11 Abs. 1 BV ist das Nichtvorliegen eines schweren persönlichen Härtefalles schliesslich auch aus Kindesoptik zu bestätigen. Eine Kontaktpflege ist auch bei einem Landesverweis möglich, sei es direkt anlässlich von gemeinsamen Ferien, sei es indirekt mittels Post, Telefon, SMS, WhatsApp, Videotelefonie oder Sprachnachrichten etc. Schliesslich steht es der Ehefrau des Beschuldigten offen, zusammen mit dem Beschuldigten und der gemeinsamen Tochter nach Costa Rica zu ziehen. 21.3 Interessenabwägung Eine Interessenabwägung als zweite kumulative Voraussetzung von Art.