(Hotel) und dem Erlangen einer Neuanstellung im AA.________ (Restaurant) auch bereits nachweislich gelungen. Die ausgefällte bedingte Strafe liesse ihm alle Möglichkeiten offen und in seinem beruflichen Fortkommen ist der Beschuldigte auch nicht eingeschränkt. Er ist nicht vorbestraft und es liegen auch sonst keine Hinwiese für eine bestehende Rückfallgefahr vor. 21.2.5 Abschliessende Würdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen.