nicht, dass eine Eltern-Kind-Beziehung unter allen Umständen aufrechterhalten werden kann. Selbst dass eine enge Eltern-Kind-Beziehung wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat praktisch nicht aufrecht erhalten werden kann, lässt gemäss Bundesgericht eine ausländerrechtliche Wegweisung nicht bereits als unverhältnismässig erscheinen (BGE 143 I 21, E. 6.3.6 S. 36). Das gilt umso mehr bei der als strafrechtliche Massnahme ausgestalteten Landesverweisung (BGer 6B_627/2018 vom 22. März 2019, E. 1.3.2).