21.2.3 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist wie bereits ausgeführt seit neun Jahren mit einer Schweizerin verheiratet. Er lebt zusammen mit ihr und der gemeinsamen Tochter AC.________ (geboren am 27. Juli 2019) in V.________ (Ortschaft) (pag. 444 Z. 43 ff.). Er bezeichnet seine Beziehung zur Familie seiner Frau als sehr gut und ihre ganze Familie als seine Ersatzfamilie (pag. 445 Z. 39 ff., vgl. auch pag. 729 Z. 10 f.). Er macht geltend, eine Landesverweisung würde sein ganzes Leben kaputt machen (pag. 446 Z. 1 ff.) und dass er und seine Frau es sich nicht vorstellen könnten, in Costa Rica ein Leben aufzubauen (pag.