Ebensowenig wurde seine Ehefrau von der Sozialhilfe unterstützt (pag. 239) und auch auf ihren Namen sind keine Betreibungen oder Verlustscheine registriert (pag. 241). Gemäss Leumundsbericht vom 10. Februar 2021 (pag. 664 ff.) hat der Beschuldigte keine schweren Krankheiten oder Unfälle gehabt. Das Strafverfahren belaste ihn gemäss eigenen Angaben aber so sehr, dass er deswegen Schlafstörungen habe, 12 kg Körpergewicht verloren habe und aktuell bei einem Psychologen in Behandlung sei (pag. 729 Z. 37 ff., pag. 730 Z. 1 ff., vgl. auch den Bericht von I.________ vom 9. Februar 2021, pag.