_ zwischenzeitlich nur 20% statt 40% arbeitete. Gemäss den Angaben des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung arbeitet sie nunmehr wieder 40% (pag. 728 Z. 11). Der Beschuldigte scheint in der Schweiz einigermassen gut integriert zu sein. Er ist nach wie vor mit seiner Ehefrau zusammen und bezeichnet deren Familie als seine «Ersatzfamilie» in der Schweiz, zu welcher er eine sehr gute Beziehung habe (pag. 445 Z. 39 ff.). Abgesehen davon hat der Beschuldigte vor allem berufliche Kontakte in der Berufsschule und aufgrund der Weiterbildung, die er macht;