37 19.3 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten wird auf die Erwägungen unter IV.18.3. Täterkomponenten hiervor verwiesen; diese wirken sich neutral aus. 19.4 Fazit und Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe Der Beschuldigte ist somit zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 5 Tage festzusetzen. V. Landesverweisung