19.2 Tatkomponenten Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien) sehen für einen Referenzsachverhalt, bei welchem der Täter absichtlich an das Gesäss eines im gleichen Betrieb als Kollege arbeitenden erwachsenen Geschädigten greift, eine Busse von CHF 500.00 vor (S. 50 VBRS-Richtlinien).