16.2 Subsumtion Es kann auch betreffend die Subsumtion auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 537, S. 38 erstinstanzliche Urteilsbegründung); der Beschuldigte küsste die Straf- und Zivilklägerin am Morgen während der Aufwachphase auf den Mund, berührte sie an der Hüfte und versuchte mehrmals, sie zu umarmen und zu küssen.