In Bezug auf den Annäherungsversuch am Morgen hingegen ging das offenkundig nicht, zumal er ja wusste, dass sie sich daran erinnern konnte und damit nicht einverstanden gewesen war (vgl. dazu pag. 737). Zusammenfassend hält die Kammer fest, dass die unglaubhaften Aussagen des Beschuldigten das stimmige Gesamtbild, welches sich gestützt auf die sich gegenseitig stützenden Aussagen der beiden Frauen ergibt, nicht zu erschüttern vermögen.