30 glaubhaft schilderte, dass der Beschuldigte das Erbrechen im Kontext einer Frage äusserte; er selber will sich dann gemäss seinen Schilderungen in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 5. Juni 2018 plötzlich erinnern können, dass er erbrochen habe (vgl. pag. 119 unten). Es liegt auf der Hand, dass es sich bei der Behauptung, er habe erbrechen müssen, um den recht hilflosen Versuch des Beschuldigten handelt, die entdeckten Flecken auf dem Bettlaken erklären und damit den heimlichen sexuellen Übergriff vertuschen zu können.