29 14.4.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte macht geltend, er habe die Straf- und Zivilklägerin am Morgen lediglich wecken wollen und sie dafür an der Schulter berührt (pag. 120; pag. 125 Z. 147 ff.; pag. 129 Z. 278 ff.; pag. 440 Z. 1 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 24. Oktober 2018 führte er jedoch aus, dass die Straf- und Zivilklägerin dabei seinen Penis berührt habe (pag. 128 Z. 256 ff.);