28 liert die morgendlichen Vorkommnisse, bzw. dass der Beschuldigte versucht habe, sie zu küssen und zu umarmen, was sie nicht gewollt und ihn weggedrückt habe. Er habe ihre Wange geküsst und versucht, ihren Kopf zu drehen und einmal habe er sie auf den Mund geküsst. Sie habe sich schlecht gefühlt und nicht verstanden, weshalb er das wolle und es trotz ihrer Aussage, dass sie das nicht wolle, weiter versucht habe (pag. 77 f. Z. 67 ff., pag. 78 Z. 85 ff., pag. 79 Z. 127, pag. 80 Z. 195 ff., Z. 200 ff., pag. 92 Z. 63 ff., Z. 87 ff., pag. 93 Z. 95 ff., pag. 94 Z. 155 ff., Z. 165 f., pag.