25 Abend nach Dienstschluss ablief, was im P.________ (Restaurant) vorgefallen ist und wie anschliessend im Keller des Personalhauses Bier geholt wurde. Dabei finden sich in seinen Schilderungen insbesondere auch Interaktionen mit dem Zeugen N.________; so gab beispielsweise auch der Beschuldigte mit den anderen Beteiligten übereinstimmend an, dass N.________ nicht mit einem «Büntu» im gleichen Bett habe schlafen wollen. Die Detailliertheit des Beschriebenen sowie die geschilderten Interaktionen sprechen für die Glaubhaftigkeit der Schilderungen des Beschuldigten das Rahmengeschehen betreffend.