In seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2018 beschreibt der Beschuldigte das Kerngeschehen auf gerade mal 17 Zeilen, während das gesamte Dokument rund 135 Zeilen umfasst. Mit anderen Worten scheinen seine Ausführungen in diesem Schreiben auf den ersten Blick zwar sehr ausführlich, auf den zweiten Blick sind sie aber sehr zielgerichtet und der Detailreichtum betrifft einzig das Rahmengeschehen; bis ins kleinste Detail, teilweise gar ausschweifend, beschreibt der Beschuldigte, wie der