Vor dem Hintergrund, dass unterdessen unbestritten ist, dass zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten doch etwas passiert ist, es nämlich zu Geschlechtsverkehr kam, stellt sich wiederum die Frage, warum der Beschuldigte mehrfach schreiben bzw. der Straf- und Zivilklägerin versichern sollte, dass nichts passiert sei, wenn nicht, weil er davon ausging, dass sie das Geschehene nicht mitbekommen hatte. Bezeichnend ist diesbezüglich, dass er selber explizit schreibt, dass die Straf- und Zivilklägerin geschlafen hat und sie sicher erwacht wäre, wenn etwas passiert wäre (pag. 89). Die entsprechenden Passagen finden sich im Übrigen in sämtlichen Übersetzungen (vgl. pag.