in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 736). Seine Entschuldigung ist vielmehr Ausdruck dafür, dass er zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch hoffte, die beiden Frauen damit besänftigen und davon abhalten zu können, polizeilich weiter gegen ihn vorzugehen – dazu passend auch seine Mitteilung, wonach es ihm «mega nid guet» gehe (pag. 60), und die Versicherung, dass er keine Probleme wolle und er die beiden Frauen gern habe (pag. 61). Viel Interpretationsspielraum lassen sodann auch die auf Spanisch verfassten und mehrfach übersetzten WhatsApp-Nachrichten an die Straf- und Zivilklägerin (pag. 82 ff.) – Übersetzungsvarianten hin oder her (vgl. pag. 87 ff., pag.