dies bestätigt auch die Eingabe des damaligen Verteidigers des Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft vom 6. Juni 2018 (pag. 312). Es liegt auf der Hand, dass dem Beschuldigten in diesem Zeitpunkt bewusst wurde, dass er mit blossem Bestreiten nicht mehr aus der Geschichte rauskommen würde und er darum, angepasst an die bisherigen Aussagen der beiden Frauen, ein Gedankenprotokoll mit gewissen Eingeständnissen verfasste. Mit anderen Worten ist für die Kammer der Grund dafür, weshalb der Beschuldigte in seiner schriftlichen Stellungnahme «von sich aus» den angeblich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen ihm und der Straf- und Zivilklägerin einräumte, ohne Weiteres erkennbar.