Auch ihre Antwort auf die Frage, ob sie sich erinnern könne, dass in der Nacht etwas vorgefallen sei, scheint ehrlich; sie gab an, sie könne sich an überhaupt nichts erinnern, vielleicht, dass es unruhig, eng und unangenehm gewesen sei, aber das habe sie glaublich im Schlaf mitbekommen, wach sei sie nie gewesen (pag. 78 Z. 90 ff.). Von besonderer Relevanz in Bezug auf das Kerngeschehen ist sodann ihre plausible Aussage, dass sie ausschliessen könne, sich die Unterhosen selber ausgezogen zu haben, da sie keinen Grund dafür gehabt habe und da sie ja ihre Tage gehabt habe (pag. 96 Z. 206 ff. und Z. 210 f.). Dies wird im Übrigen bestätigt durch folgende Aussage von E.____