_ warf in der oberinstanzlichen Verhandlung sodann die Frage auf, weshalb die Frauen nicht reagiert, sondern es vielmehr toleriert hätten, als sie festgestellt hätten, dass der Beschuldigte mit ihnen im Bett gelegen sei (vgl. pag. 748). In den Augen der Kammer kann aus diesem Umstand jedenfalls keine mangelnde Glaubhaftigkeit der Schilderungen von E.________ betreffend ihre Beobachtungen in der Nacht abgeleitet werden.