69 Z. 244 f., vgl. auch pag. 719 Z. 40 f.). Sodann finden sich in den Aussagen der Zeugin E.________ auch Schilderungen von Interaktionen, was ein weiteres Realitätskriterium darstellt. So beschrieb sie stets gleichbleibende das morgendliche Gespräch zwischen ihr und der Straf- und