Dabei verknüpfte sie das Erlebte mit ihren Gefühlsempfindungen in diesem Moment und gab an, sich angesichts des Beobachteten hilflos und verwirrt gefühlt zu haben (pag. 55 Z. 131 ff.), was die Glaubhaftigkeit ihrer stets gleichbleibenden, in sich stimmigen Aussagen zusätzlich bekräftigt. Ebenfalls für die Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin spricht, dass in ihren Schilderungen besondere Details enthalten sind, wie der Umstand, dass es im Zimmer nicht stockdunkel gewesen sei, sondern von draussen bzw. einer Strassenlaterne ein wenig Licht hinein geschienen habe, weil die Fensterläden nicht ganz dicht seien (pag.