_, die Bettseite gewechselt habe, weil es ihr zu eng geworden sei und dass sie beim Anheben der Decke gesehen habe, dass die Straf- und Zivilklägerin untenrum nackt gewesen sei, die Pyjamahose, Unterhose und Socken neben dem Bett gelegen hätten und sie, E.________, der schlafenden Straf- und Zivilklägerin die Unterhose wieder angezogen habe (pag. 54 Z. 104 ff., pag. 64 Z. 71 ff., pag. 66 Z. 149 - pag. 68 Z. 242, pag. 422 Z. 23 ff., pag. 423 Z. 9 ff., pag. 719 Z. 21 - 27, Z. 31). Dabei verknüpfte sie das Erlebte mit ihren Gefühlsempfindungen in diesem Moment und gab an, sich angesichts des Beobachteten hilflos und verwirrt gefühlt zu haben (pag.