719 Z. 20 ff.). Konkret gab sie an, gesehen zu haben bzw. sich daran erinnern zu können, wie der Beschuldigte nackt zum Fenster gegangen sei, wie er zwischen ihnen gelegen habe, wie die Straf- und Zivilklägerin auf dem Rücken und der Beschuldigte so halb auf dem Bauch gelegen hätten und der Beschuldigte den Arm über die Straf- und Zivilklägerin gelegt habe oder wie sie, E.________, die Bettseite gewechselt habe, weil es ihr zu eng geworden sei und dass sie beim Anheben der Decke gesehen habe, dass die Straf- und Zivilklägerin untenrum nackt gewesen sei, die Pyjamahose, Unterhose und Socken neben dem Bett gelegen hätten und sie, E._______