In Übereinstimmung mit der Vorinstanz geht auch die Kammer davon aus, dass die Aussagen von E.________ in Bezug auf die Geschehnisse in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2018 sehr glaubhaft sind. Sie schilderte den Ablauf des Abends des 25. Mai 2018 vom Zeitpunkt des Arbeitsschlusses über die verschiedenen Stationen des gemeinsamen Ausgangs und anschliessenden Aufenthalts im Personalhaus sowie insbesondere ihre Wahrnehmungen und Beobachtungen in der Nacht, bis hin zu den Vorkommnissen am nächsten Morgen in ihrem Zimmer von sich aus und in freier Rede.