Gesamtheitliche Würdigung betreffend den Vorwurf der Schändung 14.3.1 Aussagen E.________ In Übereinstimmung mit der Vorinstanz geht auch die Kammer davon aus, dass die Aussagen von E.________ in Bezug auf die Geschehnisse in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2018 sehr glaubhaft sind.