wie es den beiden gehe, weil sie viel getrunken und wenig geschlafen hätten. Er bestreitet, dass er mit den Nachrichten, wonach «nichts passiert sei», habe ausdrücken wollen, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr zwischen ihm und der Straf- und Zivilklägerin gekommen sei. Er habe damit vielmehr ausgedrückt, dass das Geschehene nicht von Bedeutung sei. Schliesslich bestreitet der Beschuldigte auch, in die Straf- und Zivilklägerin verliebt zu sein bzw. gewesen zu sein.