Dieser machte keine Anstalten nach Hause zu gehen, obwohl er in der Nähe wohnte und das Velo bereits mit zum Personalhaus genommen hatte. Er begleitete die beiden Frauen in der Folge nach oben ins Zimmer von E.________. Seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestreitet der Beschuldigte auch nicht mehr, dass zumindest Thema war, dass er auf einem Mätteli am Boden schlafen sollte, dass er das Mätteli sah und er wenigstens kurzzeitig auch darauf lag. Was das eigentliche Kerngeschehen anbelangt, so wird vom Beschuldigten nicht bestritten, dass er sich in der Folge zu den beiden Frauen ins Bett legte.