Anschliessend gingen die drei weiter ins P.________ (Restaurant), wo gegen 01.00 Uhr der Beschuldigte, welcher an diesem Abend Spätdienst gehabt hatte, hinzustiess. Im P.________ (Restaurant) konsumierten die Straf- und Zivilklägerin und E.________ je zwei Cuba libre, der Beschuldigte trank ein Bier. Um ca. 02.00 Uhr machte sich die Gruppe auf den Weg ins Personalhaus an der M.________ (Adresse), wobei der Beschuldigte sich mit dem Fahrrad dorthin begab, während die drei anderen sich ein Taxi teilten. Im Zimmer 02/02, dem Zimmer der Freundin von N.________, trank die Straf- und Zivilklägerin zwei bis drei Cuba libre, E.________ einen Cuba libre und der Beschuldigte