(Adresse) gemacht. Im Zimmer 02/02 (dem Zimmer der Freundin von N.________) hätten die Straf- und Zivilklägerin zwei bis drei Cuba libre, E.________ einen Cuba libre und der Beschuldigte zwei bis drei Cuba libre, zwei Bier und einen Schnaps getrunken. Um ca. 04.50 Uhr hätten die Straf- und Zivilklägerinnen ins Zimmer 03/02, dem Zimmer von E.________, schlafen gehen wollen. Der Beschuldigte habe nicht im Zimmer 02/02 bleiben können, weshalb auch er im Zimmer 03/02 habe übernachten wollen, dies obwohl er ganz in der Nähe gewohnt habe. Die Straf- und Zivilklägerin und E.___