7. A.________ sei für das oberinstanzliche Verfahren eine Entschädigung für die ihm entstandenen Verteidigungskosten und für die wirtschaftlichen Einbussen gemäss noch einzureichender Kostennote zuzusprechen. 8. A.________ sei für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse eine Genugtuung in der Höhe von CHF 5'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit 28. Mai 2018 zuzusprechen. 9. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.»