1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 22. Januar 2020 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit - A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung zum Nachteil von E.________ (geb. K.________), angeblich begangen am 26. Mai 2018 in Bern (Ziff. I/2); - die Zivilforderung von E.________ (geb. K.________) abgewiesen wurde ohne Ausscheidung von Kosten (Ziff. III/2 und III/3);