2. der sexuellen Belästigung zum Nachteil von C.________, begangen am 26. Mai 2019 in Bern und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft; 2. zu einer Busse von CHF 500.00 unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 5 Tagen. 3. Es sei eine Landesverweisung von sieben Jahren auszusprechen.