7 Straf- und Zivilklägerin (pag. 722 ff.), sowie der Beschuldigte (pag. 727 ff.) erneut einvernommen, wobei der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und zur Sache keine Aussagen mehr machte. 8. Verschiebung des oberinstanzlichen Verhandlungstermins Infolge Erkrankung der Vorsitzenden musste die oberinstanzliche Verhandlung vom 23. März 2021 auf den 15./17. Juni 2021 verschoben werden (pag. 704 ff.).