Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung beantragte Rechtsanwältin D.________, die E-Mails der J.________ (Krankenkasse) vom 14. April 2020 und vom 22. März 2021 (pag. 755 f.), seien zu den Akten zu erkennen (pag. 715). Die Verteidigung reichte zudem eine Ausbildungsvereinbarung den Beschuldigten betreffend (pag. 758 ff.) ein (pag. 716). Die Kammer erkannte die eingereichten Dokumente in der Folge mit Beschluss zu den Akten (pag. 716). Schliesslich wurden die ehemalige Straf- und Zivilklägerin und Zeugin E.________ (pag. 718 ff.) die